Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ein Schritt Richtung Inklusion im digitalen Zeitalter

Von Susann Schneider

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der Zugang zu Informationen und Dienstleistungen über das Internet für viele Menschen unverzichtbar geworden. Leider stoßen Menschen mit Behinderungen oft auch auf digitale Barrieren, die ihren Zugang einschränken. Diese Problematik hat in den letzten Jahren vermehrt die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. In Deutschland wurde mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Angeboten, das ab Juni 2025 verpflichtend wird, ein bedeutender Schritt in Richtung Inklusion und Chancengleichheit getan. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Durch die einheitliche EU-Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen.

 

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über das BFSG, klären, was Barrierefreiheit umfasst und für welche Unternehmen das neue Gesetz ab kommenden Jahr gilt.

Was beinhaltet das Gesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das im Mai 2021 verabschiedet wurde, hat das Ziel, die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen zu stärken. Es bezieht sich insbesondere auf die digitale Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Webseiten und mobilen Anwendungen

Das Gesetz schreibt vor, dass diese digitalen Angebote barrierefrei gestaltet werden müssen, um allen Menschen ungehinderten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Schriftgrößen und Farbkontrasten, die Verwendung von alternativen Texten für Bilder und Grafiken sowie die Gewährleistung einer einfachen Navigation und Bedienung.

Weshalb wurde das Gesetz verabschiedet?

Die Verabschiedung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes war eine Reaktion auf die anhaltenden Probleme, mit denen Menschen mit Behinderungen im digitalen Raum konfrontiert sind. Oftmals sind Webseiten und Apps nicht barrierefrei gestaltet, was dazu führt, dass viele Menschen mit Behinderungen von der Nutzung wichtiger Dienstleistungen ausgeschlossen sind. Das Gesetz soll diesem Missstand entgegenwirken und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben verbessern.

Wann gilt das Gesetz und für wen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trat bereits am 1. Mai 2022 für alle öffentlichen Stellen sowie für Unternehmen des Bundes in Kraft, um ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und somit die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. Ab Juni des kommenden Jahres wird es für deutlich mehr Unternehmen relevant, die über die Webseite Produkte vertreiben. Die wichtigste Neuerung betrifft die Barrierefreiheit für den elektronischen Geschäftsverkehr. Betreibt ein Unternehmen E-Commerce für Produkte oder Dienstleistungen, ist es höchstwahrscheinlich vom Gesetz betroffen. Bisher gelten Ausnahmeregelungen nur für Unternehmen mit weniger als 2 Millionen Euro Umsatz oder weniger als 10 Mitarbeitern. Auch Kleinstunternehmen, die Produkte über das Web in Umlauf bringen, fallen wiederum unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Bis das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 verbindlich wird, bleibt Unternehmen noch etwas Zeit. In jedem Fall sollten Sie frühzeitig auch juristisch abklären, ob Ihr Unternehmen tatsächlich betroffen ist.

Karrierebereich im Blick behalten

Gerade im HR sollten Sie auch Augenmerk auf Ihren Karrierebereich legen. Hier gilt Barrierefreiheit in jedem Fall hinsichtlich der Gleichbehandlung gemäß AGG und ein barrierefreier Zugang für alle wird im Sinne des BFSG in jedem Fall relevant. Darüber hinaus lassen sich mit der Barrierefreiheit auf Ihrem Karrierebereich auch die Zielgruppen im Kampf um gute Fachkräfte strategisch gut erweitern.

Denn Barrierefreiheit bietet Chancen für eine höhere Reichweite und für ein erweitertes Nutzerpotenzial. Barrierefreie Webseiten erzielen eine höhere User Experience. Das honorieren auch Suchmaschinen mit besseren Rankings, was sich positiv auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) auswirkt.

 

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Die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit für Webseiten

 

Rund 30 Prozent der Bevölkerung haben Probleme mit digitalen Inhalten. Dabei setzt sich diese Zielgruppe sehr heterogen zusammen - von sehbehinderten und blinden Menschen bis Analphabeten oder Senioren, wie die nebenstehende Grafik zeigt.

Deshalb betrifft eine zentrale Anforderungen des Gesetzes die digitale Barrierefreiheit von Webseiten.

Was bedeutet „Barrierefreiheit“?

Wenn es um die Struktur einer Website geht, stehen Bedienerfreundlichkeit und eine positive Nutzererfahrung an oberster Stelle. Meist geht es dabei jedoch um die Nutzer ohne relevante körperliche Einschränkungen, die lediglich über eine optimierte Benutzerführung schnell zum Ziel geführt werden sollen. Was ist aber mit denjenigen, die tagtäglich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert sind, überhaupt digitale Angebote konsumieren zu können? Oft werden diese außer Acht gelassen. Für sie stellen viele digitale Plattformen unüberwindbare Hürden dar.

Es gibt verschiedenste Kriterien, die einen barrierefreien Zugang zu einer Website garantieren, unterteilt in drei unterschiedliche Level A, AA und AAA. Sie beschreiben wiederum den Grad, wie ein einzelnes Kriterium umgesetzt wird. Von den Mindestanforderungen in Level A bis hin zur „Kür“ in Level AAA.

Diese Kriterien sind in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), einer mehrstufigen Richtlinie und Anleitung, IT-Anwendungen für Menschen mit Behinderungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten, des World Wide Web Consortiums (W3C) festgehalten. Das W3C ist ein Gremium zur Standardisierung der Techniken im World Wide Web.

Aus dem WCAG hat sich im Jahr 2019 der European Accesibility Act entwickelt. Die EU-Richtlinie liefert die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene, die mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland umgesetzt wird.

Anforderungen an die Barrierefreiheit:

Um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, müssen Webseiten bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören:

1. Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte: Bilder, Grafiken und multimediale Inhalte müssen mit alternativen Texten versehen werden, damit Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit diese Inhalte mithilfe von Screenreadern wahrnehmen können.

2. Verständliche Sprache: Die verwendete Sprache sollte klar und verständlich sein, um auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen den Zugang zu erleichtern.

3. Einfache Navigation und Bedienung: Die Webseite sollte eine klare und intuitive Navigation sowie eine benutzerfreundliche Bedienung aufweisen, um Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen die Nutzung zu erleichtern.

4. Anpassungsmöglichkeiten für Darstellung und Bedienung: Es sollten Funktionen zur Anpassung von Schriftgrößen, Farben und Kontrasten bereitgestellt werden, damit Nutzer ihre Präferenzen entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen anpassen können.

5. Kompatibilität mit Assistenztechnologien: Die Webseite sollte mit gängigen Assistenztechnologien wie Screenreadern und Braillezeilen kompatibel sein, um Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen die Nutzung zu erleichtern.

Die Einhaltung dieser Anforderungen ist entscheidend, um die digitale Barrierefreiheit von Webseiten zu gewährleisten und allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen im Internet zu ermöglichen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben können. Es ist zu hoffen, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, die Barrieren abzubauen und die Chancengleichheit für alle zu fördern.

 

Quellen:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html

https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/wcag-artikel.html

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